Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Ab dem 05.10.2025 um 3:30 Uhr tritt eine neue gesetzliche Vorgabe in Kraft: Bei Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro im europäischen Wirtschaftsraum prüft die Bank künftig, ob der eingegebene Name zur IBAN passt. Ziel ist es, Betrug zu erschweren und Fehlüberweisungen zu vermeiden.
Sehen Sie sich das folgende YouTube-Video an und entdecken Sie, welche Neuerungen künftig auf Sie warten: